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Kontakt

Internistische Hausarztpraxis
Trojan Urban

Zollstr. 26
31185 Söhlde

05129 – 364
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Sprechzeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
17:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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17:00 - 19:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsmedizinische Begutachtung in Söhlde

In unserer internistischen Hausarztpraxis führen wir Fahrerlaubnisuntersuchungen durch und erstellen Ihnen bei Bedarf ein verkehrsmedizinisches Gutachten. Wenn Sie einen Arzt für verkehrsmedizinische Begutachtung in Söhlde suchen, sind Sie bei uns in guten Händen.

  • Verkehrsmedizinische Begutachtung im Bereich Innere Medizin
  • Fahrerlaubnisuntersuchungen
  • Verkehrsmedizinische Gutachten

Die Fahrerlaubnisuntersuchung

Es handelt sich um eine Eignungsuntersuchung für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (C,CE, C1, C1E, D, D1, D1E). Ziel ist die verlässliche Festlegung von Fahrtauglichkeit zur Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Auftraggeber für die Fahrerlaubnisuntersuchung ist der Bewerber um eine Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis.

  • Für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich zum Sehtest eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen.Diese Untersuchung können wir für Sie durchführen.
  • Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung
    bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die Erteilung einer
    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das
    60. Lebensjahr vollendet haben, ist ein Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
    sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Diese müssen von einem
    leistungspsychologisch ausgerichteten Facharzt für Arbeitsmedizin (oder einem Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden. Daher können wir die Untersuchung zur Erteilung der Klassen D, D1, DE, D1E bei über 50-jährigen sowie zur Verlängerung bei über 60-jährigen nicht durchführen.

Verkehrsmedizinische Gutachten

Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser Verkehrsteilnehmer nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) einer medizinischen Eignungsprüfung (verkehrsmedizinisches Gutachten) unterziehen. Eine Verkehrsgefährdung kann bestehen wenn, eine gravierende körperlich-geistige (psychische) Beeinträchtigung vorliegt, die ein stabiles Leistungsniveau auch in Belastungssituationen nicht zulässt, in einem absehbaren Zeitraum die Gefahr des plötzlichen Versagens der körperlich-geistigen (psychischen) Leistungsfähigkeit besteht oder wegen sicherheitswidrigen Einstellungen, mangelnder Einsicht oder Persönlichkeitsmängeln keine Gewähr mehr dafür gegeben ist, dass der Verkehrsteilnehmer sich regelkonform und sicherheitsgerecht verhält. Oftmals kommt es zu solchen Aufforderungen bei einer Häufung von Unfällen durch eine Person, die nicht anderweitig erklärt werden kann. Auch kann beispielsweise ein Unfall durch eine plötzliche Bewusstlosigkeit zur Anforderung eines Gutachtens führen.

Für diese Gutachten sind ausführliche ärztliche Untersuchungen erforderlich. Dazu gehören meist auch Labor- und andere Befunde von Spezialuntersuchungen. Ergebnisse von ausführlichen Untersuchungen anderer Ärzte können in die Beurteilung mit einbezogen werden. Zur Wahrung einer individuellen Begutachtung kann der Umfang der notwendigen Untersuchungen variieren. Das Ergebnis einer solchen Begutachtung hat der Fahrerlaubnisinhaber/-bewerber der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) mitzuteilen, wenn er eine Fahrerlaubnis behalten bzw. zurückerhalten möchte. Eine solche Untersuchung kann für Sie von uns durchgeführt werden.

Vorbereitung und Durchführung der verkehrsmedizinischen Begutachtung

Zunächst wird geklärt, welche Art der Untersuchung (Fahrerlaubnisuntersuchung oder verkehrsmedizinisches Gutachten) gewünscht ist. Wenn es um ein verkehrsmedizinisches Gutachten geht, teilen Sie uns bitte den Grund der Begutachtung mit. Liegt Ihnen ein Schreiben der Führerscheinstelle vor, ist es sehr hilfreich, dieses Schreiben zur Planung der Begutachtung vor dem Untersuchungstermin in der Praxis einzureichen und ggf. Fremdunterlagen vom Fach- oder Hausarzt inkl. Laborparameter beizufügen, damit die Begutachtung exakt geplant werden kann und unnötige Untersuchungen – und damit zusätzliche Kosten – vermieden werden können. Bitte bringen Sie zur Begutachtung Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung mit.

Kosten:

Fahrerlaubnisuntersuchung: 60 € ohne Zusatzuntersuchungen
Verkehrsmedizinische Gutachten: Mind. 196,55 € ohne Zusatzleistungen, d. h. ohne Labor und technische Untersuchungen. Mit Zusatzuntersuchungen zwischen 305,92 und 372,00 €.

Untersuchungsdauer:

  • Fahrerlaubnisuntersuchung: 45 Min.
  • Verkehrsmedizinisches Gutachten: 60 -90 Min.

Bearbeitungsdauer:

Bei einerFahrerlaubnisuntersuchung erhalten Sie sofort nach der Begutachtung eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV.

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten wird zeitnah erstellt. Nach Erstellung werden wir Sie gerne telefonisch oder postalisch informieren.

Terminplanung:

Wir bieten Ihnen gerne einen Gesprächstermin an, um den Umfang der Untersuchung und die anfallenden Kosten zu besprechen. Melden Sie sich unter der Durchwahl 05129 – 364 bei Ihrem Hausarzt in Söhlde, um einen Termin für die verkehrsmedizinische Begutachtung in Söhlde zu vereinbaren.

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